Sicherheitshinweis

Wenn Sie anonym bleiben wollen, schützt Sie das Portal mit einer Reihe von Sicherheitsvorkehrungen, zudem sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

  • Um zu vermeiden, dass Ihre Identität versehentlich preisgegeben wird, ist es sicherer, wenn Sie Ihren Hinweis über einen privaten PC und außerhalb des Unternehmensnetzes abgeben.
  • Gehen Sie nach Möglichkeit direkt auf das Portal und klicken nicht auf Verlinkungen von fremden Seiten oder in E-Mails.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie über eine sichere Internetverbindung verfügen und die Seite über eine SSL-Verschlüsselung aufrufen.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten ein, wie z. B. Ihren Namen oder andere Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
  • Stellen Sie sicher, dass keine unberechtigte Personen bei der Eingabe der Daten zusehen können.

Wann bin ich als Hinweisgeber*in laut Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) geschützt?

Nach § 6 HSchG sind Hinweisgeber*innen NUR dann geschützt, wenn sie zum Zeitpunkt des Hinweises auf der Grundlage der tatsächlichen Umstände und der ihnen verfügbaren Informationen hinreichende Gründe dafür annehmen können, dass die von ihnen gegebenen Hinweise wahr sind und in den Geltungsbereich des HSchG fallen. Ausweislich der Gesetzesmaterialien müssen folgende vier Elemente vorliegen:

  1. Es liegt eine Information vor, die nach allgemeiner Erfahrung Richtigkeit für sich beanspruchen kann.
  2. Die Information stellt einen Sachverhalt fest, der als solcher, wenn er tatsächlich vorliegt, nach allgemeiner Erfahrung und mit durchschnittlichem Allgemeinwissen den Verdacht einer Rechtsverletzung nahelegt.
  3. Der/die Hinweisgeber*in ist von der Richtigkeit der Information und der Verwirklichung des Sachverhaltes subjektiv überzeugt.
  4. Der/die Hinweisgeber*in kann bei ungefährer Kenntnis des HSchG davon ausgehen, dass sie vom persönlichen Anwendungsbereich und der Sachverhalt vom sachlichen Anwendungsbereich umfasst sind.

Offenkundig falsche Hinweise sind zurückzuweisen und darüber zu informieren, dass Schadenersatz drohen oder eine behördliche Verfolgung erfolgen kann.

Welche Fälle können gemeldet werden?

Sie können Meldungen über potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen gesetzliche und organisationsinterne Vorschriften der Volkshilfe Salzburg, die in den Anwendungsbereich des HSchG fallen.

Nähere Informationen zu möglichen Meldungsschwerpunkten erhalten Sie im Verlauf des Meldeprozesses.

Bitte beachten Sie, dass eine Vielzahl von Rechtsbereichen nicht vom sachlichen Geltungsbereich des HSchG umfasst werden, sodass Personen, welche Meldungen zu diesen Themen erstatten, keinen Schutz durch das HSchG genießen. Dies betrifft unter anderem Bereiche wie Diebstahl, Betrug, Verstöße gegen das Arbeitsrecht (Kündigungs- und Entlassungsverstöße, Verstöße gegen Steuerrecht, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz, Arbeitsschutzgesetz, Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz), Mobbing, Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder Cyberkriminalität. In diesen Fällen können Sie sich weiterhin über die anderen, internen Meldemöglichkeiten, wie zum Beispiel Ihre zuständige Leitung, den Betriebsrat, die Personalabteilung, die/den Datenschutzkoordinator*in oder die Geschäftsführung wenden.

Für Kund*innenbeschwerden wenden Sie sich an unsere allgemeine E-Mail-Adresse office@volkshilfe-salzburg.at.

Meldeschwerpunkte

Wählen Sie aus der unten stehenden Liste den Eintrag aus, der am besten auf Ihre Meldung oder Ihren Hinweis zutrifft.

Schwerpunkt

Ihr Hinweis

Kontaktdaten (freiwillig)

Diese Angabe ist freiwillig.
Sie werden automatisch über Neuigkeiten zu Ihrem Hinweis per E-Mail informiert.

Hinweis*

Sprachaufnahme

Der Hinweis kann auch als Sprachaufnahme aufgenommen werden. Nach Beendigung der Aufnahme kann diese angehört und verworfen oder verwendet werden.

    Anhänge

    Verfügen Sie über Dokumente, die Ihren Hinweis unterstützen oder belegen? Fügen Sie die für den Hinweis relevanten Dateien oder Fotos bei.

    Dateien können versteckte Metadaten enthalten, unser System entfernt diese vor dem Absenden automatisch. Bestimmte Eigenheiten (z. B. Pixelfehler einer Kamera) können trotzdem Rückschlüsse auf den Ursprung der Datei und somit auf Ihre Identität zulassen.

    Weitere Angaben

    Um die Bearbeitung Ihres Hinweises zu beschleunigen, beantworten Sie bitte die folgenden Fragen, auch wenn Sie die Antworten bereits im Textfeld angegeben haben.

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    Meldung absenden

    Nachdem Sie die Nachricht abgeschickt haben, erhalten Sie eine 16-stellige Kennung. Notieren Sie sich diese. Mit dieser Kennung und einem Passwort Ihrer Wahl können Sie über die Einstiegsseite auf die Meldung zugreifen und haben die Möglichkeit, anonym mit uns zu kommunizieren.

    Mindestlänge 6 Zeichen
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